allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger

Dienstleitung:

Begutachten, Prüfen, Testen, Beraten, Planen, Sanieren, Anleiten – alles aus einer Hand

Gutachten:

Als Sachverständiger für Glasbau und Konstruktionen wurde ich durch das Landesgericht Salzburg vereidigt. Dabei unterliege ich auch der Kontrolle des Nachweises meiner entsprechenden Qualifikation. 

Ich bin natürlich auch in der “öffentlich Liste der Gerichtssachverständigen” angeführt.

Die von mir erstellten Gutachten werden ggf. auch innerhalb der gesamten EU und natürlich auch von allen Gerichten in Österreich anerkannt.

FG-Nr. Fachgebiet
74.23 Glaserarbeiten (inkl. Spiegel)
74.30 Isolierglas
74.40 Glaskonstruktionen, Verglasungen

Normen für das Glaserhandwerk:

Erhältlich über Austrian Standards Webshop https://shop.austrian-standards.at/search/FastSearch.action?search=&q=H4sIAAAAAAAAAGWOvU7DQBCEx7aCEQgFaNKmpIgipaGL3EAMVFREoTvwEk65GNi75JYUPBkdL8b57NBQ7c_omxnLpfBM3n0feUUvamMcgAvA8rXwVRCSzPKt8I3wXbgyJBPLc-H7cIwypBUhL3–jdNLpFSj96CMrpDudjgpimLbXONJ2MR-4AtHftpCxx20Iu0ieBhB7T4jO9iz4VGrrV4q98aNi8_Ri4JYfpTGMvfnOC2NskO9Hj6pjSdLdRc2SGLYP3lf5rItczDTxhHHHn9718KS4ufXcTuCsG5ahPBFF36GvtPOUEWjOIO5yC8NJO8_VwEAAA&offset=5&fromPagination=true&maxHits=10&ajax=1

Gerichtliche Bestellung eines Gutachtens:

Für die Tätigkeiten eines Gutachters, handelt man stets mit maximaler Transparenz und Vollständigkeit. Dabei müssen oftmals auch umfangreiche technische Vorgänge einfach und nachvollziehbar dargestellt werden können. Objektivität und Unparteilichkeit sind Voraussetzung.

Private Gutachtensbeauftragung:

Auch Privatpersonen können Gutachten direkt durch mich anfordern. Dies kann bei der Regulierung von Schadensfällen durch Versicherungen oder auch zum Nachweis bei Schadensersatzforderungen oder Beanstandungen nützlich sein. 

Dokumentation:

In einigen Fällen sind Gutachten von Fachpersonen auch für die Dokumentation aufgrund von behördlichen Auflagen notwendig und empfohlen. Diese Gutachten entstehen daher mit dem klaren Auftrag der Nachvollziehbarkeit von bautechnischen Tätigkeiten oder Planungen.

Bei „Gefahr im Verzug“ ist ein sofortiges Handel notwendig und eine umfangreiche Dokumentation für spätere Forderungen usw. unerlässlich.

Honorar für Dienstleistung oder Gutachten:

In jeden Fall sind die Anliegen der Personen, Unternehmen oder Behörden, welche meine Leistungen beauftragen individuell zu betrachten und bedürfen auch im Vorfeld einer genauen Beschreibung des Tätigkeitsumfanges. Danach richtet sich dann die Verrechenbarkeit der erbrachten Leistungen. Zur Orientierung dienen die Honorardarstellungen.